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Gesetz ist Gesetz

Das Sprengstoffgesetz und zahlreiche Verordnungen beziehen sich auch auf den Bereich der Pyrotechnik.

Beispiel Sicherheitsabstände: Bei Höhenfeuerwerken müssen je nach Kaliber zwischen
20 - 200 Meter Sicherheitsabstand eingehalten werden.

Feuerwerke müssen zwei bis vier Wochen vor dem Abbrenntermin der Behörde schriftlich angezeigt werden.

Die behördlichen Formalitäten werden jedoch vom Pyrotechniker erledigt. Etwas aufwendiger wird der Verwaltungsakt, wenn das Feuerwerk auf Wasserstraßen abgebrannt werden soll, die als Bundeswasserstraßen ausgewiesen sind.
Der Abbrand von Feuerwerken auf öffentlichen Grünflächen bedarf einer gesonderten Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Stichwort behördliche Gebühren: Werden einfache Feuerwerke den Berliner Behörden angezeigt, so fallen i. d. R.Gebühren an.
Die Gebühren in Berlin liegen typischer Weise zwischen bei ca. 30 € und sogar 100 € (Ausnahmefall) wenn die Behörde den Abrennplatz besichtigen muss.

Die Gebüren in Brandenburg liegen zwischen ca. 10 € und 75 € je nach Ermessenspielraum des zuständigen Ordnungsamtes

Feuerwerke dürfen nicht in der Nähe von brandgefährdeten Objekten abgebrannt werden. Der Abbrand in der Nähe von Krankenhäusern und in Landschaftsschutzgebieten ist nicht ohne weiteres möglich.